Einbruch: Während Ihrer Abwesenheit verschafft sich ein Einbrecher Zutritt zu Ihren Geschäftsräumen. Der Alarm wird ausgelöst und die Zentrale nimmt über das Abhörgerät eine erste Identitätsprüfung vor. Erfolgt keine Identifikation oder wird ein falsches Passwort angegeben, so führt das Bedienungspersonal eine akustische und visuelle Prüfung durch, wobei die Räume in Echtzeit abgesucht werden. Gegebenenfalls werden unverzüglich die von Ihnen genannten Personen, ein Einsatzunternehmen und/oder die Ordnungskräfte benachrichtigt (je nach geltender kantonaler Gesetzgebung).
Gewaltanwendung. Ein Straftäter lauert Ihnen vor Ihren Geschäftsräumen auf und zwingt Sie unter Gewaltandrohung, die Tür zu öffnen. Der Bediener kann erkennen, dass es sich um Gewaltanwendung handelt, so dass er die zuständigen Stellen oder die angegebenen Personen benachrichtigen kann.